Glossar: Was bedeuten die Begriffe rund um digitale Banken?
Begriffe wie Neobank, Direktbank, IBAN oder Einlagensicherung bezeichnen nicht dasselbe. Maßgeblich ist, welches Institut das Konto führt, welche Behörde es beaufsichtigt und welches Sicherungssystem für Einlagen gilt.
Neobank und Direktbank
Neobank ist kein gesetzlicher Begriff. Damit sind Anbieter gemeint, die das Konto vor allem in einer App führen und kein flächendeckendes Filialnetz unterhalten. Direktbank meint dasselbe Muster bei Instituten, die schon länger ohne eigenes Filialnetz arbeiten. Ob dahinter ein CRR-Kreditinstitut, eine Zweigniederlassung eines europäischen Instituts oder ein Zahlungsinstitut steht, sagt der Vertrag.
Ein digitales Bankkonto ist deshalb nur so weit ein Bankkonto, wie das kontoführende Institut eines ist. Der Unterschied zwischen Online-Banking und Digitalbanking ist eine Frage der Bedienung, nicht der Lizenz; dazu gibt es eine eigene Einordnung zu Online- und Digitalbanking.
Zahlungskonto und IBAN
Ein Zahlungskonto ist ein Konto, über das Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, etwa Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen. Das Zahlungskontengesetz regelt unter anderem den Anspruch auf ein Basiskonto und die Kontenwechselhilfe, nicht die Höhe von Gebühren einzelner Apps.
Die IBAN ist die internationale Kontonummer. Die Länderkennung am Anfang (etwa DE oder LT) bezeichnet das Format der Nummer. Sie ersetzt nicht den Blick ins Impressum: Eine deutsche IBAN kann zu einer Zweigniederlassung eines Instituts aus einem anderen EU-Staat gehören. Ob N26 eine deutsche Bank ist, beantwortet der Beitrag Ist N26 eine deutsche Bank? für genau diesen Anbieter.
SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Eine SEPA-Überweisung in Euro zwischen teilnehmenden Anbietern folgt diesem Verfahren. Limits, Schnittzeiten und Entgelte setzt das jeweilige Institut in seinem Preis- und Leistungsverzeichnis fest.
Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen bei angeschlossenen Instituten. Nach § 8 des Einlagensicherungsgesetzes sind das bis zu 100.000 Euro je Einleger und Institut. Die BaFin erläutert die Einlagensicherung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Vorübergehend höhere Beträge, etwa aus einem Immobilienverkauf, nennt das Gesetz gesondert; sie gelten nicht für jedes Guthaben.
Nicht jedes Guthaben in einer Finanz-App ist eine solche Einlage. E-Geld und reine Zahlungskonten ohne Einlagengeschäft fallen nicht automatisch unter dasselbe System. Wie das bei einem konkreten Institut aussieht, zeigt der Beitrag zur Einlagensicherung der DKB als Beispiel für eine deutsche Bank – nicht als Satz, der für jede App gilt.
Aufsicht
In Deutschland beaufsichtigen die BaFin und die Deutsche Bundesbank Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, soweit deutsches Aufsichtsrecht zuständig ist. Die Bundesbank beschreibt die Aufsicht über Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gesondert von der Bankenaufsicht.
Sitzt das Institut in einem anderen EU-Staat, ist dort die Heimatbehörde zuständig; in Deutschland kann eine Zweigniederlassung hinzukommen. Der Name der App und das Land der IBAN reichen für diese Einordnung nicht aus.
Karte und Freigabe
Eine Debitkarte belastet das Konto, eine Kreditkarte kann einen Kredit oder eine monatliche Sammelrechnung bedeuten. Der Kartenname in der App sagt das nicht immer. Ob eine Zahlung durchgeht, hängt vom Kontostand, vom Limit und davon ab, ob der Händler die Karte akzeptiert.
Die Freigabe in der App setzt die starke Kundenauthentifizierung um: in der Regel zwei Elemente aus Wissen, Besitz und Inhärenz, etwa Passwort und Gerät oder Gerät und Biometrie. Wie das beim einzelnen Anbieter heißt, steht in dessen Hilfe, nicht in einem einheitlichen Menüpfad. Ein biometrisches Login ersetzt nicht den Vertrag und nicht die Einlagensicherung. Es bestätigt nur, dass die Person das freigegebene Gerät benutzt. Wer das Gerät verliert, sperrt den Zugang beim Institut.
Häufige Fragen
Ist jede Neobank eine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes?
Nein. Neobank ist ein Marktbegriff. Manche Anbieter sind CRR-Kreditinstitute, andere erbringen Zahlungsdienste oder geben E-Geld aus. Die Rechtsform steht im Impressum und im Vertrag, nicht im App-Namen.
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Das Einlagensicherungsgesetz schützt Einlagen bis 100.000 Euro je Einleger und Institut, soweit das Institut einem gesetzlichen Sicherungssystem angehört. Ein Guthaben bei einem reinen Zahlungsdienstleister ist nicht automatisch dieselbe Einlage.
Reicht eine IBAN als Nachweis, dass es sich um ein deutsches Girokonto handelt?
Nein. Eine IBAN mit DE zeigt das Land der Kontonummer, nicht automatisch die Aufsicht oder die Einlagensicherung. Welches Institut dahintersteht, steht in den Kontodaten.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.
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