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Wie funktioniert der Wechsel zu einer Neobank?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Der Wechsel läuft über die Kontenwechselhilfe: Die neue Bank fordert bei der alten Daueraufträge, Lastschriftinformationen und auf Wunsch den Restsaldo an. Die Karte der alten Bank wird nicht umgeschrieben; die neue Bank stellt eine eigene Karte zu ihrem Konto aus.

Der Wechsel läuft über die Kontenwechselhilfe: Die neue Bank fordert bei der alten Daueraufträge, Lastschriftinformationen und auf Wunsch den Restsaldo an. Die Karte der alten Bank wird nicht umgeschrieben; die neue Bank stellt eine eigene Karte zu ihrem Konto aus.

Was die Kontenwechselhilfe leistet

Das Zahlungskontengesetz verpflichtet Zahlungsdienstleister, einen Verbraucher beim Wechsel von einem Zahlungskonto zu einem anderen zu unterstützen. Die Hilfe gibt es nur, wenn alle Kontoinhaber eine Ermächtigung erteilen. Die Ermächtigung braucht die Schriftform; im Online-Banking ist sie nach § 21 Absatz 4 ZKG ebenfalls möglich. Jeder Beteiligte muss auf Wunsch unverzüglich ein Formular bereitstellen.

In dieser Ermächtigung bestimmen Sie einzeln, was umgezogen wird: bestehende Daueraufträge, Informationen zu Lastschriftmandaten und Angaben zu eingehenden Überweisungen sowie vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften der vorangegangenen 13 Monate. Sie legen auch die Daten fest, ab denen die alte Bank Lastschriften und Gutschriften nicht mehr annehmen, Daueraufträge nicht mehr ausführen und das Konto schließen soll. Ein verbleibendes Guthaben wird auf das neue Konto überwiesen.

Der empfangende Zahlungsdienstleister muss den alten Anbieter nach § 22 ZKG innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung auffordern, diese Leistungen zu erbringen, soweit Sie sie freigegeben haben. Was ein Kontowechselservice im einzelnen Vertrag heißt, kann von diesem gesetzlichen Rahmen abweichen, wenn der Anbieter mehr anbietet. Weniger als das Gesetz darf er nicht zusagen, soweit die Pflicht überhaupt greift.

Warum der Wechsel zu einer Neobank leichter ist

Früher mussten Kundinnen und Kunden Daueraufträge, Lastschriften und Gehaltszahler selbst zusammensuchen. Die gesetzliche Hilfe verlagert das Anfordern der Listen auf die Banken. Genau das ist gemeint, wenn es heißt, der Kundenwechsel erleichtere den Schritt zu einer Neobank: Nicht die App macht den Umzug rechtsverbindlich, sondern die Pflicht der beiden Zahlungsdienstleister, die genannten Daten weiterzugeben und das alte Konto auf den gewünschten Termin stillzulegen.

Leichter heißt nicht automatisch. Die neue IBAN müssen Arbeitgeber, Vermieter, Finanzamt und andere Zahler kennen. Gibt es bei der alten Bank keine automatische Umleitung, nimmt sie eingehende Zahlungen ab dem von Ihnen bestimmten Datum nicht mehr an. Wer den Termin zu früh setzt, riskiert zurücklaufende Gehälter. Ein praktisches Beispiel für einen konkreten Umzug ist der Beitrag von der Sparkasse zu N26 wechseln. Wie die Kontowechselhilfe bei der ING in der App heißt, steht bei der ING selbst.

Was mit der Karte geschieht

Ein Kartenwechsel zwischen zwei Banken ist kein Ummelden derselben Karte. Die Debit- oder Kreditkarte gehört zum Vertrag des alten Kontos. Wird das Konto geschlossen, endet das Zahlungsinstrument. Die neue Bank gibt eine Karte zu ihrem eigenen Vertrag aus, mit eigener Nummer, eigenem Limit und eigenem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Bis die neue Karte da ist, sollten Sie eine zweite Zahlungsmöglichkeit behalten. Digitale Geldbörsen speichern die alte Karte; sie aktualisieren sich nicht von selbst auf die neue Nummer. Ebenso wenig wandert ein Dispo mit. Ob das neue Konto einen Überziehungsrahmen hat, prüft der neue Anbieter neu.

Wann die Pflicht nicht gilt

Nach § 20 Absatz 2 ZKG entfällt die Kontenwechselhilfe, wenn der übertragende oder der empfangende Zahlungsdienstleister nicht im Geltungsbereich des Gesetzes ansässig ist oder die Konten nicht in derselben Währung geführt werden. Ein Euro-Konto bei einem in Deutschland tätigen Institut fällt eher in den Rahmen als ein Fremdwährungskonto bei einem Anbieter außerhalb dieses Geltungsbereichs. Ob eine bestimmte Neobank die Hilfe anbietet, steht in ihrer Hilfe oder im Vertrag, nicht in einem pauschalen Ja für alle Apps.

Die Hilfe ist außerdem an die Ermächtigung gebunden. Ohne Zustimmung aller Kontoinhaber, etwa bei einem Gemeinschaftskonto, startet der gesetzliche Ablauf nicht.

So gehen Sie vor

Eröffnen Sie das neue Konto und prüfen Sie, ob Gehalt und Lastschriften dort ankommen können. Stellen Sie die Ermächtigung in der App oder auf dem Formular der neuen Bank aus und wählen Sie einen Termin, der nach dem nächsten Gehaltseingang liegt, nicht davor. Kontrollieren Sie die Liste der Daueraufträge, bevor Sie das alte Konto schließen lassen. Kündigen Sie erst, wenn der Saldo übertragen ist und die neue Karte funktioniert. Wie eine Kündigung bei N26 abläuft, steht im Beitrag Kann ich N26 jederzeit kündigen?.

Bewahren Sie die Kopie der Ermächtigung auf. Wenn eine Lastschrift nach dem Stichtag noch auf dem alten Konto landet oder eine Zahlung zurückkommt, ist dieses Datum der Bezugspunkt für die Nachfrage bei der Bank.

Häufige Fragen

Muss ich jede Lastschrift selbst neu anlegen?

Nicht zwingend. In der Ermächtigung legen Sie fest, welche Daueraufträge, Lastschriften und eingehenden Überweisungen die Kontenwechselhilfe erfasst. Zahlungsempfänger müssen Sie danach oft noch selbst über die neue IBAN informieren, wenn keine automatische Weiterleitung besteht.

Gilt die Kontenwechselhilfe für jedes ausländische Konto?

Nein. Nach § 20 Absatz 2 ZKG besteht die Pflicht nicht, wenn ein beteiligter Zahlungsdienstleister nicht im Geltungsbereich des Gesetzes ansässig ist oder die Konten nicht in derselben Währung geführt werden.

Kann ich die Visa- oder Debitkarte der alten Bank behalten?

Nein. Die Karte ist ein Zahlungsinstrument des alten Kontos. Mit der Schließung endet sie. Apple Pay oder Google Pay richten Sie mit der neuen Karte erneut ein.

Quellen

Quellen geprüft am 15.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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