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Ist ein abschlagsfreier Ruhestand nach 45 Dienstjahren möglich?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: In der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein abschlagsfreier Beginn vor der Regelaltersgrenze an 45 Versicherungsjahre geknüpft. Für Jahrgänge ab 1964 liegt dieses Alter bei 65. Bei Beamten entscheiden Dienstjahre und das Versorgungsrecht des Dienstherrn, nicht diese 45 Jahre.

Gesetzlich Versicherte

Die Rente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre auf dem Konto. Der Jahrgang bestimmt das Alter.

Beamte

Die Versorgung rechnet Dienstjahre in einen Ruhegehaltssatz um. Das Gesetz des Bundes oder Landes nennt Höchstsatz und Altersgrenze.

Nicht dasselbe

Dienstjahre und rentenrechtliche Jahre sind zwei Zählungen.

Häufige Fragen

Reichen 45 Jahre immer für einen Beginn mit 63?

Bei der gesetzlichen Rente liegt der abschlagsfreie Beginn für spätere Jahrgänge bei 65, nicht pauschal bei 63.

Ersetzt das eine Beratung?

Nein. Es ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

Quellen geprüft am 12.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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