Startseite › Ruhestandsplanung
Ist ein abschlagsfreier Ruhestand nach 45 Dienstjahren möglich?
Gesetzlich Versicherte
Die Rente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre auf dem Konto. Der Jahrgang bestimmt das Alter.
Beamte
Die Versorgung rechnet Dienstjahre in einen Ruhegehaltssatz um. Das Gesetz des Bundes oder Landes nennt Höchstsatz und Altersgrenze.
Nicht dasselbe
Dienstjahre und rentenrechtliche Jahre sind zwei Zählungen.
Häufige Fragen
Reichen 45 Jahre immer für einen Beginn mit 63?
Bei der gesetzlichen Rente liegt der abschlagsfreie Beginn für spätere Jahrgänge bei 65, nicht pauschal bei 63.
Ersetzt das eine Beratung?
Nein. Es ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.
← Alle Artikel zu Ruhestandsplanung