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Wie hoch ist die Steuernachzahlung bei Altersteilzeit?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Eine pauschale Steuernachzahlung bei Altersteilzeit gibt es nicht. Ob Sie nachzahlen, folgt aus Lohnsteuer, Progression und dem, was der Arbeitgeber als Aufstockung zahlt. Das sieht man im Steuerbescheid, nicht in einer Tabelle für alle.

Was sich ändern kann

Weniger Gehalt und eine Aufstockung können anders besteuert werden als das bisherige Vollzeitgehalt. Das Finanzamt rechnet das Jahr.

Die Rente

Weniger beitragspflichtiger Verdienst in der Altersteilzeit bedeutet weniger neue Entgeltpunkte, soweit der Vertrag das nicht anders absichert.

Der Vertrag

Altersteilzeit gibt es, wenn ein Tarif oder der Arbeitgeber sie vorsieht. Einen Anspruch gegen jeden Arbeitgeber gibt es nicht.

Häufige Fragen

Zahlt das Finanzamt einen festen Satz?

Nein. Die Nachzahlung oder Erstattung steht im Bescheid dieses Jahres.

Ersetzt das eine Beratung?

Nein. Es ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

Quellen geprüft am 12.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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