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Wie viel Geld darf man bei Grundsicherung auf dem Konto haben?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Bei der Grundsicherung im Alter bleibt ein Schonvermögen. Für jede volljährige Person, deren Vermögen geprüft wird, sind das in der Regel 10.000 Euro. Ein selbst genutztes angemessenes Wohnen ist davon getrennt geschützt.

Die gesetzliche Linie

§ 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII schützt einen kleineren Barbetrag. Die Höhe steht in der zugehörigen Verordnung und liegt bei 10.000 Euro je erfasster volljähriger Person.

Was nicht automatisch frei ist

Bargeld, Giro, Tagesgeld und verwertbare Wertpapiere werden zusammengerechnet. Was darüber liegt, setzt das Amt ein, soweit es verwertbar ist.

Rente und Konto

Die Frage, wie viel ein Rentner ohne Grundsicherung auf dem Konto haben darf, ist eine andere: ohne den Antrag gibt es diese Grenze nicht.

Häufige Fragen

Gilt das auch für das Bürgergeld?

Das Schonvermögen im SGB II ist anders gestaffelt. Für die Grundsicherung im Alter gilt das SGB XII.

Ersetzt das eine Beratung?

Nein. Es ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

Quellen geprüft am 12.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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