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Welcher Jahrgang muss bis 70 arbeiten?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Kein Geburtsjahrgang muss in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 70 arbeiten. Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Länger zu arbeiten ist möglich, eine Pflicht bis 70 steht im Gesetz nicht.

67, nicht 70

Die Anhebung der Grenze endet bei 67. Politische Debatten über ein späteres Alter sind keine geltende Grenze.

Früher aufhören

Mit den Voraussetzungen der früheren Altersrenten geht es vor 67, bei 35 Jahren mit Abschlag.

Beamte

Die Beamtenversorgung hat eigene Altersgrenzen. Auch dort ist 70 nicht die allgemeine gesetzliche Pflicht.

Häufige Fragen

Kann ich über 67 hinaus arbeiten?

Ja. Die Rente und der Hinzuverdienst folgen dann den Regeln der Rentenart, die Sie beziehen.

Ersetzt das eine Beratung?

Nein. Es ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

Quellen geprüft am 12.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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