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Ist es heute noch möglich, ein anonymes Bankkonto zu eröffnen?

Von Redaktion Smart Finance · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Nein — ein Bankkonto ohne Identifizierung des Kontoinhabers ist in Deutschland nicht erlaubt. Kreditinstitute müssen vor Eröffnung einer Geschäftsbeziehung die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen und zugleich die Kontenwahrheit nach § 154 Abgabenordnung beachten. Wer rechtmäßig in der EU lebt, kann aber ein Basiskonto beantragen — mit Ausweis und echten Angaben, nicht anonym.

Nein — ein Bankkonto ohne Identifizierung des Kontoinhabers ist in Deutschland nicht erlaubt. Kreditinstitute müssen vor Eröffnung einer Geschäftsbeziehung die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen und zugleich die Kontenwahrheit nach § 154 Abgabenordnung beachten. Wer rechtmäßig in der EU lebt, kann aber ein Basiskonto beantragen — mit Ausweis und echten Angaben, nicht anonym.

Warum „anonym“ nicht mehr geht

In Deutschland ist ein anonymes Giro- oder Zahlungskonto heute ausgeschlossen. Zwei Rechtsstränge greifen zusammen:

Geldwäscheprävention: § 10 GwG verlangt von Verpflichteten — dazu gehören Kreditinstitute — unter anderem die Identifizierung des Vertragspartners bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, die Klärung wirtschaftlich Berechtigter und eine kontinuierliche Überwachung. Ist der Verpflichtete nicht in der Lage, die Pflichten zu erfüllen, darf die Geschäftsbeziehung nach § 10 Absatz 9 GwG nicht begründet oder fortgesetzt werden.

Kontenwahrheit (Abgabenordnung): § 154 AO verbietet in Absatz 1, auf einen falschen oder erdichteten Namen ein Konto zu errichten oder Buchungen vornehmen zu lassen. Der Verpflichtete muss sich in Absatz 2 Gewissheit über Person und Anschrift jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten verschaffen und die Angaben festhalten. Für die Identifizierung gelten die Vorgaben des Geldwäschegesetzes entsprechend.

Ein „anonymes“ Konto im Sinne von „ohne dass die Bank weiß, wer dahintersteht“ widerspricht damit unmittelbar dem geltenden Recht.

Was Banken bei der Kontoeröffnung tun

Praktisch bedeutet das:

Pseudonyme Kontonamen („Spitzname auf dem Kontoauszug“) sind etwas anderes als Anonymität: Die Bank hat den Kunden trotzdem identifiziert.

Basiskonto: Konto ja, Anonymität nein

Wer kein klassisches Girokonto erhält oder finanziell ausgeschlossen ist, hat oft noch Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. § 38 ZKG verpflichtet das kontoführende Institut, ein Basiskonto in Euro zu führen und Zahlungsdienste wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung zu ermöglichen.

Die BaFin erklärt: Anspruch haben grundsätzlich alle Verbraucher, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten — auch ohne festen Wohnsitz oder mit Aufenthaltsstatus als Asylsuchender oder Geduldetem. Voraussetzung bleibt die Identitätsprüfung; ohne gültiges Dokument darf die Bank den Antrag ablehnen.

Ein Basiskonto ist damit die gesetzlich abgesicherte Zugangsvariante, nicht die Umgehung der Identitätspflicht. Gebühren müssen angemessen sein (§ 41 ZKG); Details stehen im Preisverzeichnis der jeweiligen Bank.

Digitale Banken und Zahlungsdienstleister

Auch PayPal als Zahlungskonto und reine App-Konten unterliegen Aufsicht und Identifikationsregeln, sobald es um dauerhafte Geschäftsbeziehungen und Kontofunktionen geht. Ein reines Prepaid-Guthaben ohne Kontocharakter ist ein anderes Produkt — für Gehalt, Daueraufträge und vollwertigen Zahlungsverkehr brauchen Sie in der Regel ein identifiziertes Zahlungskonto.

Wer zwischen Filialbank und Neobank wählt, findet Orientierung im Glossar digitaler Banken und in Beiträgen zu konkreten Anbietern, etwa Echtzeitüberweisungen bei N26.

Was Sie statt Anonymität tun können

Kurzfassung für die Praxis

ErwartungRealität in Deutschland
Konto ohne AusweisNicht zulässig (GwG, § 154 AO)
Konto unter falschem NamenVerboten (§ 154 Abs. 1 AO)
Konto trotz schwieriger BonitätOft Basiskonto mit Identifikation (ZKG, BaFin)
Nur App-Pseudonym ohne BankkenntnisKein reguläres Zahlungskonto

Wenn eine Website „anonymes Bankkonto“ verspricht, prüfen Sie, ob es sich um ein ausländisches, ein nicht banklizenziertes oder ein irreführend beworbenes Produkt handelt. Für den deutschen Zahlungsverkehr sind offizielle Quellen — Gesetze auf gesetze-im-internet.de und Verbraucherseiten der BaFin — die belastbare Grundlage.

Häufige Fragen

Gibt es noch Konten unter falschem Namen?

§ 154 Absatz 1 Abgabenordnung verbietet ausdrücklich, ein Konto auf einen falschen oder erdichteten Namen zu errichten oder Buchungen vornehmen zu lassen. Verstöße können dazu führen, dass Guthaben nur mit Zustimmung des Finanzamts ausgezahlt wird.

Was ist der Unterschied zwischen anonym und Basiskonto?

Ein Basiskonto ist ein normales Zahlungskonto mit Identitätsprüfung nach Geldwäschegesetz und Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung. Es schützt Verbraucher vor willkürlicher Ablehnung, ersetzt aber keine Anonymität.

Müssen digitale Banken genauso prüfen wie Filialbanken?

Ja. § 10 GwG verpflichtet Verpflichtete unter anderem bei Begründung einer Geschäftsbeziehung zur Identifizierung. Das gilt unabhängig davon, ob die Kontoeröffnung online oder in der Filiale erfolgt.

Kann ich ohne festen Wohnsitz ein Konto bekommen?

Die BaFin weist darauf hin, dass auch Menschen ohne festen Wohnsitz grundsätzlich ein Basiskonto beantragen können — mit gültigem Ausweisdokument und postalischer Erreichbarkeit, nicht ohne Identität.

Quellen

Quellen geprüft am 19.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen, Limits und Abläufe der genannten Anbieter können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben der jeweiligen Bank. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine steuerberatende Person.

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